AGB

Bereitstellung der Unterlagen und Informationen

Der Auftraggeber – Verkäufer – Eigentümer oder dessen Bevollmächtigte stellt für die Vermarktung alle notwendigen Daten zur Verfügung. Er ist der Urheber der Bilder, Texte etc. und hat Ravendia KLG die uneingeschränkte Nutzung übertragen. Ravendia KLG darf die zur Verfügung gestellten Daten, Texte, Bilder für Werbezwecke nutzen. z.B. auf den eigenen Webseiten und in diversen Internetportale. Sowie in Google+, Twitter, LinkedIn etc. Der Verkauf erfolgt in Landeswährung oder nach Absprache in CHF, Euro oder USD.

Maklervertrag

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

Vermarktungskosten: Ravendia KLG trägt alle Vermarktungskosten.

Leistungsbeschreibung: Der Auftraggeber erhält diese auf Anfrage zugestellt.

Exklusivmandat

Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

Vermittlungs- und Nachweistätigkeit

Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

Doppeltätigkeit

Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

Mitteilungspflicht

Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

Ein Rechtsgeschäft mit einem von Ravendia KLG vermittelten Kunden ist sofort mitzuteilen. Der Auftraggeber wird Ravendia KLG eine vollständige Kopie des Vertrages senden.

Vorkenntnis

Ist dem Verkäufer ein Interessent, den Ravendia KLG nachweist, bereits bekannt, hat er Ravendia KLG umgehend darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen und den Nachweis zurückzuweisen. Kommt der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach und kommt mit dem Interessenten ein Rechtsgeschäft zustande, ist die Provision zu bezahlen, als wäre der Abschluss des Vertrages auf den Nachweis zurückzuführen.

Weitergabe der Makler Dokumenten

Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er der Ravendia KLG gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, so ist der Kunde verpflichtet, der Ravendia KLG die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Haftungsausschuss

Ravendia KLG übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Ravendia KLG behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objekt-informationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

Provisionsanspruch

Der Kunde ist verpflichtet, der Ravendia KLG unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Die Provision wird erst fällig und zahlbar, wenn ein Rechtsgeschäft mit einem Ravendia KLG Interessenten erfolgt ist. Die Provision entsteht, wenn mit Ravendia KLG Interessenten ein Rechtsgeschäft per Vertrag gleich welcher Art, Zeitpunkt oder Bedingung erfolgt. Fällig und zahlbar sofort nach Vertragsunterzeichnung. Die vereinbarte Provision berechnet sich aus dem erzielten Kaufpreis und gilt auch für folgende Verkaufsvarianten:

Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht den geschlossenen Maklervertrag, innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Fristbeginn ab Tag der Vertragserklärung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Ravendia KLG per Post. Erst nach Fristablauf wird Ravendia KLG mit der Vermarktung beginnen. Soll Ravendia KLG sofort nach Erteilung des Vermarktungsauftrages tätig werden, so muss dies der Auftraggeber ausdrücklich bestätigen.

Datenspeicherung

Nach Ablauf des Vermarktungsauftrages, ohne Erfolg, wird Ravendia KLG die Daten weitere 3 Jahre speichern und danach löschen. Kommt es zum Verkauf, dann werden die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen Schweizerischem Recht ohne Berücksichtigung des Internationalen Privatrechts.

Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, unterliegen ausschliesslich der Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts am Sitz von Ravendia in Gümligen. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.